Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Firma Kursiv Consulting, nachfolgend KC genannt, und deren Kunden, nachfolgend Kunde genannt.
    1.2 Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen und Warenlieferungen von KC an den Kunden und werden bei Auftragserteilung oder Bestellung auch stillschweigend vom Kunden akzeptiert.
    1.3 Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.
    1.4 Leistungserbringer und Kunde achten auf ein faires Geschäftsgebaren.
  2. Angebot und Vertragsgegenstand
    2.1 Die Angebote von KC sind hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  3. Preisgestaltung
    3.1 Bei Bestellungseingang kommen die jeweils gültigen Preise von KC zur Anwendung.
    3.2 Die Währung, worin die Verrechnung stattfindet, wird ausschliesslich vom Leistungserbringer bestimmt.
    3.3 Preisänderungen, insbesondere durch Kursschwankungen, sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
    3.5 Alle Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
  4. Bestellungen
    Produkte können via unseren Websites bestellt werden. Dienstleistungen werden individuell vereinbart.
  5. Lieferbedingungen
    5.1 Die Preise verstehen sich ab Standort des Leistungserbringers.
    5.2 Verpackungs- und Transportkosten, Versicherungen, evtl. Installationen, Schulungen und Anwendungsunterstützung werden separat in Rechnung gestellt und gehören in keinem Fall zum Erwerbspreis des Produkts.
    5.3 Ein Produkt gilt als geliefert, wenn KC das Produkt dem Kunden ausgehändigt hat. Dies kann physisch oder digital erfolgt sein.
    5.4 Eine Dienstleistung gilt als erfolgt, wenn die vereinbarte Leistung in Zeit oder Resultat erbracht ist, davon, was zuerst zutrifft.
  6. Garantieleistungen
    6.1 Die Gefahr für eine Sendung geht auf den Kunden über, sobald die Ware KC verlässt.
    6.2 KC garantiert, dass sie die Produkte im funktionstüchtigen Zustand (vom Hersteller spezifizierten Angaben) liefert. Ferner übernimmt KC keine weiteren Garantien wie die Funktionalität innerhalb eines Systems oder einer bestimmten Applikation.
    6.3 KC bietet dem Kunden die gleichen vereinbarten Bestimmungen und Garantieleistungen, die sie von ihren Lieferanten erhält und die nach Schweizer Recht obligatorisch sind. Darüber hinausgehende Garantieleistungen, insbesondere solche, die nicht vom Hersteller geboten werden, müssen separat schriftlich zusammen mit KC geregelt werden.
    6.4 Beanstandung der Ware oder der Dienstleistungen von KC muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Empfang schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten gilt die Lieferung oder Dienstleistung als genehmigt.
    6.5 Eine Rücksendung bestellter und gelieferter Ware ist nur nach vorheriger Absprache mit KC möglich. Eine Rücksendung berechtigt nicht automatisch zu einem Rücktritt des Vertrags. Ausnahmen und Vorgehen werden unter Abschnitt 7 «Rücknahmebedingungen» festgelegt.
    6.6 Garantieleistungen können nur bei sachgemässer Behandlung der Ware erbracht werden. Schäden, die durch Einwirkungen von Aussen und durch unberechtigte Eingriffe verursacht wurden, werden ausgeschlossen.
    6.7 Von den Herstellern nicht gedeckte Garantieleistungen werden dem Partner in Rechnung gestellt.
    6.8 Für Gewährleistungsarbeiten muss KC ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden. Vorschläge von KC zur Prüfung der Lieferung oder dessen Funktionalität müssen vom Kunden und auf dessen Kosten ausgeführt werden, soweit keine direkten Garantieleistungen zutreffen, ansonsten werden jegliche Ansprüche des Kunden hinfällig.
  7. Rücknahmebedingungen
    7.1 Der Kunde hat die Ware selbst zu prüfen und allfällige Lieferfehler innert der in Abschnitt 6.4 genannten Frist schriftlich KC mitzuteilen.
    7.2 Rücksendungen können nur nach vorheriger Rücksprache mit KC stattfinden. Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache haben weder einen Anspruch auf Entschädigungen jeglicher Art noch erlöscht dadurch den Vertrag. Dasselbe gilt für erbrachte Dienstleistungen.
    7.3 Rücknahme von Softwareprodukten: Softwareprodukte dürfen nicht heruntergeladen sein.
    7.4 Folgende Lieferungen werden nicht zurückgenommen:
    – Aktivierte Lizenzen
    – Heruntergeladene Softwarelösungen, sofern sie ohne Freischaltcodes geliefert werden.
    – Serialisierte Softwareprodukte
    – Beschaffungsprodukte (Produkte, die von KC nicht beim Hersteller, sondern bei anderen Distributoren bezogen werden und dadurch nicht zu den Kernprodukten von KC gehören)
    – Beschädigte Produkte
    – In Betrieb genommene Geräte
    – Vom Kunden im Auftrag gegebene und gelieferte Softwareentwicklungen.
    7.5 KC ist berechtigt, dem Kunden bei Rücknahme einer Ware eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verrechnen. Die minimale Bearbeitungsgebühr beträgt 50 Euro. Die Höhe des tatsächlichen Aufwands wird allein durch KC festgelegt.
  8. Zahlungsbedingungen
    8.1 Die Zahlungsbedingungen werden stets auf Auftragsbestätigungen und Rechnungen aufgeführt. Gültig sind die Angaben auf der Rechnung.
    8.2.1 Warenlieferungen
    Warenlieferungen sind zahlbar per Vorkasse, Kreditkarte oder Bar bei Auslieferung. Bestellungen von der Website müssen online über eine der angegebenen Zahlungsmethoden bezahlt werden. Es wird nur nach Zahlung geliefert. Dies gilt auch für Wiederverkäufer.
    8.2.2 Dienstleistungen
    Dienstleistungen wie Workshops, Schulungen, Tagungen, Gestaltungsaufträge, Softwareentwicklungen und dergleichen können gegen Rechnung geliefert werden. Bei Veranstaltungen und anderen Projekten kann KC verlangen, dass die Rechnung im Voraus beglichen wird, ansonsten keinen Anspruch auf die Dienstleistung besteht. Bei grösseren Projekten oder wenn zwischen Auftragserteilung und Fertigstellung des Projekts mehr als einen Monat vergeht, ist KC berechtigt, Akonto-Zahlungen für bereits geleistete Arbeit zu verlangen.
    8.3 KC ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Die Mahngebühr beträgt minimal CHF 100.–.
    8.4 KC ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden auf weitere Lieferungen zu verzichten.
  9. Eigentumsvorbehalt
    9.1 Sämtliche von KC gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus Geschäftsverbindungen ihr Eigentum, respektive das Eigentum des Herstellers bei Konsignationsware.
  10. Geistiges Eigentum, Erstverwendung und Nutzungsrechte
    1. Bei Auftragsarbeiten
      10.1 Das Urheberrecht an allen von KC geschaffenen Werken (Konzepte, Schulungsunterlagen, gestalterische Ideen, Software-Entwicklungen, Datenmodelle, Fotos usw.) verbleibt bei KC.
      10.2 Die Nutzung der von KC geschaffenen Werke steht im Rahmen des Auftrags oder der Dienstleistung dem Kunden zu. Dies bedarf immer der Schriftform.
      10.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, bezieht sich die Nutzung durch den Kunden auf die Erstverwendung. Es wird nicht automatisch ein endloses Nutzungsrecht eingeräumt.
      10.4 Eine Wiederverwertung von Konzepten, Ideen, Vorlagen, Fotos oder weiterer Werke, anders als für die Erstverwendung, bedürft der schriftlichen Genehmigung von KC. Eine weitere Verwendung ist immer lizenzpflichtig. Abweichungen dieser Regelung bedürfen der Schriftform.
    2. Bei Softwarelizenzen
      10.5 Softwarelizenzen für Standardprodukte unterliegen den jeweils eigenen Bestimmungen, vom Lizenzgeber festgelegt und in der Lizenzvereinbarung festgehalten.
  11. Schlussbestimmungen
    11.1 Es gilt Niederländisches Recht. Gerichtsort ist Den Haag, Niederlande. KC kann zusätzlich Bezug nehmen auf den Gerichtsstand am Wohnsitz und/oder Geschäftssitz des Kunden.

 

7. März 2025